Die Kosmetikverordnung wurde verschärft, auch für die tägliche Arbeit im Nagelstudio. Bis zum 15. Mai galt noch eine Übergangsfrist, danach müssen alle Heißluftsterilisatoren außer Betrieb genommen werden, alte Dampfsterilisatoren müssen entsprechend der aktuellen Vorgaben ersetzt werden.
Sterilisiert werden müssen alle "kritischen Instrumente", die die Haut oder Schleimhaut verletzen können, hier ist eine Desinfektion nicht ausreichend. Eine Nagelhautzange oder Hautschere gehört zu den Standardinstrumenten jedes Nagelstudios. Auch wenn hier keine Verletzungsabsicht besteht, es kann aber durchaus zu kleinen Verletzungen kommen. Sei es ein Hautzipfel, der in den Nagel ragt, eine bereits verletzte Nagelhaut bei einem Nagelbeißer, eine mitgebrachte Verletzung der Kundin oder auch nur eine gründliche Maniküre, bei der überschüssige Nagelhaut entfernt wird.
Die Hygieneverordnung regelt jedes Bundesland anders. Für NRW braucht es einen Dampfsterilisator Autoklav der Klasse B, mit fraktioniertem Vor- und Nachvakuumprogramm. Er muss Aufzeichnungen zum Sterilisationsprozess anfertigen, Validierbar sein und regelmäßig durch eine Fachfirma überprüft werden. Regelmäßige Mikrobiologische Überprüfungen gehören ebenfalls alle 6 Monate dazu. Verpackte Instrumente müssen sorgsam gelagert werden und mit den Angaben zur Aufbereitung und Chargennummer belabelt werden.
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